Die Umverteilierei geht munter weiter: Der Nationalrat hat die Kinderzulagen schweizweit vereinheitlicht und auf Fr. 200.- erhöht. Die Merhkosten von über 800 Millionen pro Jahr bezahlen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Steuerzahler. Die Staatsquote steigt, und wir alle arbeiten länger, bis etwas im eigenen Sack bleibt. NZZ Tagi
Dabei sind Kinderzulagen in der heutigen Form ineffizient. Subventionen haben das Kostenproblem noch nie gelöst. Sie bekämpfen nur Symptome. Das Problem liegt ja nicht darin, dass Schweizer Eltern zu wenig verdienen, sondern dass Kinder offenbar "zu viel" kosten. Kinderzulagen senken keine Kosten, weder in der Ausbildung noch in der Betreuung noch bei der Krankenkasse.
Wenn schon, sollten die Zulagen jenen Eltern zugute kommen, die wirtschaftlich darauf angewiesen sind. Elternpaare mit einem Jahreseinkommen von über 100K sollen von vornherein keine Zulagen erhalten. Das ist unsozial. Bei Eltern mit tieferem Einkommen sollten die Zulagen von der Zahl der Kinder abhängen. Zulagen für Einzelkinder dürften nur in den seltensten Fällen wirtschaftlich indiziert sein.
Nicht nachvollziehbar ist, warum die Zulagen in der ganzen Schweiz gleich hoch sein sollen. Lohnniveau und Lebenshaltungskosten variieren von Kanton zu Kanton. Die Kantone sind deshalb am besten geeignet, die Höhe der Kinderzulagen zu bestimmen. Eine landesweite Harmonisierung benachteiligt beispielsweise Eltern aus der Stadt Zürich gegenüber Eltern aus dem Toggenburg, die sich für Fr. 200.- relativ mehr leisten können als ihr Pendant aus der Limmatstadt.
Ob die Zulagen letztlich den Kindern zugute kommen, ist völlig offen. Die Zulagen können für alles Mögliche verwendet werden: Die Eltern leisten sich eine teure Wohnung, leasen ein chices Auto, machen länger Ferien, gehen öfter essen, kaufen schönere Kleider etc. etc. Von solchen Ausgaben profitieren die Kinder höchstens am Rande. Der Reibungsverlust ist deshalb enorm, wenn der Staat mit der Giesskanne Geld verteilt. Wenn schon, dann sollte der Staat nur Ausgaben fördern, die wirklich den Kindern zugute kommen, z.B. für die Ausbildung oder von mir aus für die Krankenkasse.
Solche Ausgaben sollten gegen Beleg vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Das verhindert den Missbrauch und eine Zweckentfremdung der Mittel - bringt aber zugegeben das Problem, dass der Staat entscheiden muss, welche Ausgaben gut für Kinder sind und abgezogen werden können (ein bekanntes Phänomen bei jeder Form der Staatsförderung, weshalb Fundamentalkritik durchaus berechtigt ist).
Schliesslich noch dies: Kinder haben, bedeutet bereit sein, zu investieren: Liebe, Zeit und Geld. Das war schon immer so und wir immer so bleiben. Das ist keine Staatsaufgabe, sondern Elternpflicht.